Grundbuch beim Amtsgericht

Der rechtliche Eigentümer eines Grundstückes wird im Grundbuch eingetragen. Dieses Register wird beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts verwaltet. Sobald ein Grundstückseigentümer wechselt, sei es durch ein Erbe oder einen Kauf, wird dies im Grundbuch verzeichnet. Ebenfalls mit einem Eintrag erfasst werden: aufgenommene Hypotheken oder bestehende Grundschulden. Zwei einzelne Grundstücke können mit einem entsprechenden Grundbucheintrag rechtlich zu einem gemeinsamen verbunden werden.

Dieser Artikel wurde eingetragen am Dienstag, 25. Oktober, 2005 um 9:09 Uhr eingetragen und der Kategorie Baugrundstück zugeordnet.


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